Wer bezahlt meine Zahnspange?
Übernimmt meine Versicherung die Kosten für diese Behandlungen?Grundsätzlich entscheidet Ihre Versicherung über die Kostenübernahme. Dabei achtet Sie auf die medizinische Notwendigkeit und den Schweregrad der Kiefer- bzw. Zahnfehlstellung.
Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Kostenträgern:
Gesetzliche Krankenkasse: Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Erwachsenenbehandlung ab dem 18. Lebensjahr nicht. Es sei denn, es wird eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinations-Behandlung notwendig. Dabei ist z.B. eine Zahnoperation oder eine Zahnfleischoperation kein kieferchirurgischer Eingriff in diesem Sinne. Nur in dieser Kombination werden die Kosten übernommen, aber auch nur zum Teil. Oft müssen die Patienten Zuzahlungen leisten.
Private Krankenversicherung: Diese Kostenträger übernehmen die Kosten gemäß Tarif für Kieferorthopädie. Wie dieser aussieht erfahren Sie bei Ihrem Versicherer. Beihilfe: In der Regel werden ab dem 18. Lebensjahr hier keine Kosten übernommen. Ihr Kieferorthopäde kann für Sie einen Kostenvoranschlag anfertigen und ihre Situation begründen. Vielleicht kann von Fall zu Fall eine kleine Hilfe gewährt werden. Nach aller Ablehnung kann man einen Amtsarzt konsultieren, der die Angelegenheit dann erneut überprüft.
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